Führerscheinkontrolle in Unternehmen

Auf einen Blick

Die Führerscheinkontrolle im Unternehmen dient der rechtlichen Absicherung und dem Risikomanagement im Fuhrpark. Sie soll verhindern, dass Fahrzeuge an Personen überlassen werden, die nicht fahrberechtigt sind. Eine Kontrolle ist daher Pflicht bei der Nutzung von Firmen- und Poolfahrzeugen, nicht jedoch bei rein privaten Pkw. Gesetzlich ist kein konkreter Prüfintervall vorgegeben, doch hat sich in der Praxis ein Turnus von halbjährlichen Kontrollen bewährt. Bei Poolfahrzeugen empfiehlt sich eine Kontrolle vor jeder Fahrt. Neben der reinen Überprüfung muss auch die Dokumentation revisionssicher erfolgen – unter Einhaltung der Datenschutzvorgaben gemäß BDSG und DSGVO.

Bei der Führerscheinkontrolle müssen Arbeitgeber auf mehrere Punkte besonders achten, um die Gültigkeit und Echtheit des Führerscheins zweifelsfrei festzustellen. Zunächst ist sicherzustellen, dass die Kontrolle durch den Fahrzeughalter beziehungsweise den Arbeitgeber selbst erfolgt und dabei ausschließlich das Originaldokument geprüft wird – Kopien sind nicht zulässig. Anschließend sollte das Dokument sorgfältig auf typische Sicherheitsmerkmale überprüft werden. Dazu gehören Wasserzeichen, glatte Kanten und ein einheitliches Schriftbild ohne Auffälligkeiten. Auch Schrift und Strukturen müssen beim Darüberstreichen mit dem Finger fühlbar sein.

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Der Einsatz in folgenden Branchen ist sinnvoll

In jeder Institution (Profit-/Non-Profit-Unternehmen), die Firmen- oder Dienstwagen bzw. Poolfahrzeuge überlässt

Ihre Vorteile im Überblick

  • Zeit- und Kostenersparnis durch automatisierte Prüfprozesse
  • automatische Benachrichtigung der Geschäftsleitung bei fehlender Fahrerlaubnis möglich
  • Rechts- und Datensicherheit gemäß StVG (§ 21 Abs. 1 Nr. 2 Straßenverkehrsgesetz), BDSG (§ 26 Bundesdatenschutzgesetz) und DSGVO (Art. 32 Datenschutz-Grundverordnung)
  • Manipulationssichere Dokumentation aller Kontrollen und Ergebnisse
  • Automatische Kennzeichnung anstehender Prüftermine
  • Echtzeit-Übersicht über den Kontrollstatus aller Fahrerinnen und Fahrer
  • Reduzierung administrativer Aufwände für Fuhrpark-verantwortliche
  • Minimierung von Haftungsrisiken für Arbeitgeber und Fahrzeughalter
  • Transparenz und Nachweisbarkeit im gesamten Kontrollprozess
  • Höhere Mitarbeitenden-Zufriedenheit durch einfache und flexible Abläufe
  • Schnelle Reaktionsmöglichkeiten bei ungültigen oder fehlenden Führerscheinen

Verwendete Software/Hardware

  • GS-Works – Mobil-App für die tägliche Instandhaltungstätigkeit im Feld*
  • Smartphone oder Tablet – idealerweise inkl. Stift (außer iPhone); bei Android funktioniert der Stift bei Handy und Tablet; bei Apple nur mit dem Tablet

Führerscheinkontrolle mit GS-Works: So geht´s

Die Führerscheinkontrolle mit GS-Works erfordert im ersten Schritt einfache Konfigurationstätigkeiten im GS-Manager (Eigenschaften im Personal-Objekt / Tätigkeitsdefinition mit Ergebnissen); ebenfalls notwendig ist das Zusammenstellen der Aufgabe. Die Zusammenstellung der Aufgabe kann über verschiedene Verfahren (Aufgabendefinition / Objektlisten / Referenzen) erfolgen. Der GS-Manager ist die Kernapplikation und Desktop-Anwendung in der Softwaresuite GS-Service. Der GS-Manager spielt die Aufgaben zur Führerscheinkontrolle auf das mobile Endgerät. Mit der Mobil-App GS-Works werden sie bearbeitet. Die Synchronisation der Eingaben in GS-Works mit der Desktop-Anwendung GS-Manager erfolgt während der Führerscheinkontrolle automatisch.

Vorbereitung der Aufgabe in GS-Manager

Im GS-Manager müssen Personalobjekt und Tätigkeitsdefinition einmalig konfiguriert werden. Danach wird die Aufgabe aus den verschiedenen Tätigkeiten zusammengestellt. Anschließend wird die Aufgabe einem mobilen Gerät zugewiesen.

Durchführung der Aufgabe mit GS-Works

Durch Filterung oder Suche wählt man die Aufgabe aus und lässt sie sich anzeigen. Das Öffnen der Aufgabe zeigt die Einzelheiten: Hier beschreiben verschiedene Tätigkeiten die Aufgabe, die man abarbeiten muss, um die Aufgabe zu erledigen. Die Ergebnisse werden in der Aufgabe erfasst.

(1) Unterschrift des Führerscheininhabers

(2) Unterschrift des Prüfers

(3) Einschränkung Fahrberechtigung – hier geht es nur um die PKW-Fahrerlaubnis.

Man kann man zwischen

  • Keine Einschränkung
  • nur Automatik
  • keine Fahrerlaubnis

auswählen. Die Information kann vom Führerschein abgelesen werden. Hinweise dazu sind im Bemerkungsfeld (5) hinterlegt.

(4) Ablaufdatum des Führerscheines; Wert ist vorbelegt und muss überprüft und ggf. angepasst werden

Die Werte (3) und (4) werden auf die Personaleigenschaften übertragen.

Aufgabe erledigt

Wenn die Führerscheine aller Mitarbeitenden kontrolliert wurden, wird die Aufgabe abgeschlossen. Im GS-Manager wird beim Personalobjekt jede durchgeführte Führerscheinkontrolle mit der Tätigkeit dokumentiert. Die Ergebnisse der letzten Kontrolle sind zudem direkt am Personalobjekt sichtbar. Hier sind ggf. Mandaten für den Datenschutz notwendig.

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Potrait Michael Jeschor, Vertrieb

Michael Jeschor
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